Modernisierung

Wärme ist Lebensqualität. Über 65 % des Endenergieverbrauchs privater Haushalte entfällt auf die Raumwärme. Der Austausch veralteter Heizgeräte durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad wird von vielen Fachleuten empfohlen. Dadurch lassen sich nicht nur Brennstoffe einsparen, sondern auch Emissionen senken.

In Deutschland sind Anforderungen an bestehende und neue Heizgeräte sowie Pflichten des Betreibers in der 1.  Bundes-Emissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) geregelt. Mehr dazu erfahren Sie mehr in unserem Ofencheck.

 

Beim Austausch einer Heizanlage sollten Sie grundsätzlich prüfen, ob der bestehende Schornstein weiter genutzt werden kann oder saniert werden muss. Die notwendigen Daten (Mindestförderdruck, Abgastemperatur,  Abgasmassenstrom, Nennwärmeleistung, ggf. Feuerungswärmeleistung) dazu finden Sie in den Unterlagen Ihres Heizgerätes sowie auf dem Typenschild. Mit den Daten kann der Schornsteinfeger oder der Fachbetrieb den vorhandenen Schornstein auf seine Eignung bewerten bzw. den neu zu errichtenden Schornstein auslegen.

Alte Festbrennstoffkessel müssen modernisiert werden

Veralteten Heizkesseln für feste Brennstoffe droht seit Januar 2015 die Stilllegung. Mit der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes (1.BImSchV) gelten seit dem 22.3.2010 verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) sowie Anforderungen an den Mindestwirkungsgrad von Feuerstätten. Bestehende Heizkessel dürfen in Zukunft nur 0,09 g/m3 Staub und 1 g/m3 CO emittieren.

Die Übergangsfrist für Anlagen, die vor dem 31.12.1994 errichtet wurden, endete am 1.1.2015. Betroffen sind alle klassischen Festbrennstoffkessel für Braunkohle, Steinkohle und Koks, wie z.B. GK 21, K-30, GK-20 Forster Heizkessel und ähnliche Modelle mit einer Nennwärmeleistung von > 4 Kilowatt, die älter als 20 Jahre sind.

Seit dem 06.09.2013 ist die Überwachung der Emissionsgrenzwerte durch den Einsatz moderner Messgeräte an diesen Feuerstätten möglich und erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau durch das Schornsteinfegerhandwerk. Ein erfolgreicher Nachweis der Einhaltung der geforderten Grenzwerte im Rahmen einer Vorortmessung kann bei den betroffenen Kesseln ausgeschlossen werden. Der Feuerstättenbescheid informiert, welche Maßnahmen durchzuführen sind und welche Fristen gelten.

Die gute Nachricht: Geeignete Kesselalternativen sind am Markt verfügbar. Dank effizienter Technik können Sie weiter die Vorteile von Braunkohlenbriketts nutzen und brauchen nicht auf diese preiswerte Heizlösung verzichten. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie bereits das Frühjahr bzw. den Sommer für die Modernisierung ihrer  Altanlage einplanen. Mit diesem Prospekt wollen wir Ihnen entsprechende Kessel vorstellen und rund um das Thema informieren. Lesen Sie mehr.


Durch Wärmeverluste wird Heizenergie vergeudetNeben dem Zustand ihres Heizgerätes und des Abgassystems spielt die Wärmedämmung Ihres Hauses eine wichtige Rolle. Durch richtig ausgeführte Dämm-Maßnahmen an Keller, Außenwänden und Dach lassen sich Energieverluste weiter reduzieren. Solche Maßnahmen sollten gerade dann durchgeführt werden, wenn sowieso Arbeiten an Dach oder Fassade notwendig sind. So entstehen keine zusätzlichen Kosten z.B. für die Einrüstung. Auch der Zustand von Fenstern und Türen spielt eine wichtige Rolle. Eine Thermografie mit einer Wärmebildkamera macht Wärmebrücken sichtbar und zeigt Baumängel und unzureichende Isolierung an. Informieren Sie sich hierzu bei einem qualifizierten Energieberater.

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