Die häufigsten Fragen
Lausitzer REKORD-Briketts zeichnen sich aus durch
- hohen Heizwert (> 5,3 kWh/kg, bzw. > 19 MJ/kg)
- geringen Schwefel- und Ascheanteil
- optimales Brennverhalten
- langanhaltende Glut
- hohe Formfestigkeit bei der Verbrennung und geringen Abrieb
- sauberes und unkompliziertes Handling.
Die Lagerhinweise sind auf der Papiertüte oder auf dem Inlay in der Folienverpackung zu finden.
Einzulagernde Briketts und deren Verpackung müssen trocken und abgekühlt sein. Die Lagerung hat in gut belüfteten Räumen zu erfolgen und eine Luftzirkulation zwischen den Briketts ist zu gewährleisten. Briketts nie in der Nähe von Wärmequellen lagern. Kontrollieren Sie regelmäßig. Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zur Selbstentzündung der Briketts führen!
Große Qualm- oder Rauchentwicklung ist in der Regel ein Zeichen für den falschen Brennstoff. Falsch bedeutet hier:
- gestrichenes oder eingelassenes Holz
- feuchtes Holz
- beschichtetes Holz
- Spanplatten und ähnliches
- Müll (vor allem Plastik)
- falsches Brikettformat
Lassen Sie das Feuer abbrennen oder ausgehen. Gehen Sie sicher, dass die Überreste völlig erkaltet sind und nicht mehr glühen, und entsorgen Sie diese über die Restmülltonne.
Prüfen Sie bitte vor dem nächsten Heizen die Qualität der richtigen Brennstoffe!
Um einen Händler in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie einfach unsere Händlersuche.
Natürlich können Sie auch die Briketts in unserem Online-Shop kaufen.
Eine Kombination aus Brennholz und Braunkohlenbriketts ist grundsätzlich sinnvoll. In der Regel sollte man Brennholz zum schnellen Aufheizen feuern und, sobald das Feuer brennt, dann zum Wärme- und Gluthalten Briketts nachlegen. Achten Sie stets darauf, dass das Brennholz unbehandelt ist und ausreichend getrocknet wurde, damit keine unnötigen Emissionen entstehen. Dazu muss das Holz zwei Jahre an einem trockenen, witterungsgeschützten Ort gelagert haben, damit die zulässige Restfeuchte von 20% (lt. Bundes-Immissionsschutzgesetz) unterschritten ist.
Die Verpackung der Lausitzer REKORD-Briketts kann wie gewohnt über die Wertstofftonne „Grüner Punkt“ (für die Folienverpackung und Bündelbänder) oder über die Altpapiertonne (für die Papiertüte) entsorgt werden.
Geben sie die heiße Asche niemals direkt in die Mülltonne! Die Asche muss zunächst vorsichtig in einen feuerfesten Metallbehälter gefüllt werden, bis sie komplett erkaltet ist. Achten Sie darauf, dass auch der Metallbehälter auf einem feuerfesten Untergrund (z.B. Fliesen, Stein) steht, damit dieser durch eventuelle Resthitze nicht beschädigt wird. Wenn die Asche kalt und Glut nicht mehr vorhanden sind, können die Überreste langsam in die Restmülltonne geleert werden.
Hierfür kann es mehrere Ursachen geben:
- der falsche Brennstoff
- falsches Anfeuern
- übermäßige Beschickung des Heizgerätes
- die falsche Luftregelung, hierfür sollten Sie in der Gebrauchsanweisung des Heizgerätes nachlesen
Bitte prüfen Sie die richtige Handhabung für REKORD Briketts und lesen gegebenenfalls in der Gebrauchsanweisung des Heizgerätes nach.
Eine verrußte Sichtscheibe deutet in der Regel auf unsachgemäße Bedienung des Gerätes, beispielsweise falsche Luftregelung, oder die Verwendung falscher oder minderwertiger Brennstoffe hin. Wenn Sie laut Gebrauchsanweisung Ihres Heizgerätes heizen, sollte dies nicht vorkommen. Briketts, die nicht dem Qualitätsstandard von Lausitzer REKORD-Briketts entsprechen, behandeltes oder zu feuchtes Holz können ein Grund sein. Lausitzer REKORD-Briketts unterliegen einer ständigen und strengen Qualitätskontrolle und eignen sich hervorragend für den Betrieb von Kaminöfen. Eine verunreinigte Sichtscheibe kann in erkaltetem Zustand mit Glasreiniger, Backofenreiniger oder einer herkömmlichen Scheuermilch gereinigt werden.
Um einen kompetenten Partner zu finden, nutzen Sie unsere Ofenbauersuche im Bereich „Feuerstätten“.
In der Bedienungsanleitung des Geräts sind in der Regel alle wichtigen Fragen geklärt. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich direkt an den Gerätehersteller.
Hierfür ist der Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Er ist in Branchenbüchern, wie z.B. den Gelben Seiten, unter der Branche Schornsteinfeger zu finden.
Der Einsatz von Braunkohlenbriketts ist nur in entsprechend geprüften und vom Heizgerätehersteller in der Bedienungsanleitung für Braunkohlenbriketts gewährfreigegebenen Feuerstätten erlaubt. Generell gilt: Braunkohlenbriketts dürfen nur in Heizgeräten mit geschlossenem Feuerraum eingesetzt werden, bei denen ein Rost mit Aschekasten vorhanden ist. Lesen Sie die Heizgeräte-Bedienungsanleitung aufmerksam durch und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Gerätehersteller. Zur Übersicht der geeigneten Feuerstätten.
Sollten in Ihrem Wohngebiet bezüglich des Einsatzes von festen Brennstoffen Einschränkungen bestehen oder in Planung sein, so wird vom Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels e. V. (gdbm) folgende Vorgehensweise empfohlen:
Bitten Sie Vertreter des Gemeinde- bzw. Stadtrats um Informationen über diesbezügliche Einschränkungen und lassen Sie sich diese erläutern.
Nehmen Sie Kontakt zum UNITI Umweltbeauftragten auf, der Ihnen mit Informationen, Rat und Hilfe zur Seite steht:
UNITI-Umweltbeauftragter
Dr. Jörg Lenk
Jahnstraße 27
34233 Fuldatal
Tel.: +49 (0)561 81 69 60 4
Fax: +49 (0)561 8169605
Funk: +49 (0)171 2678470
Email: joerg-lenk@veh-ev.de
Lausitzer REKORD-Briketts entsprechen den hohen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Damit eine gute und saubere Verbrennung stattfinden kann, muss geachtet werden auf:
Schauen Sie sich dazu einfach unseren Produktfilm an. Weiterführend können Sie die Bedienungsanleitung der Gerätehersteller zu Rate ziehen.