Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Januar 2024
Die wichtigste Änderungen auf einem Blick

Die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes schafft endlich Klarheit. Moderne Holzenergie und Pelletheizungen sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung.

Neues GEG ab dem 01.01.2024 gültig – Heizen mit Pellets im Heizungsgesetz verankert.
Das neue Gesetz sieht vor, dass bei der Installation neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien zurückgegriffen wird.
Ziel ist es, dass alle Heizungen einen Anteil von 65% erneuerbarer Energie erreichen. In Neubaugebieten wird dies bereits ab 2024 gelten, für alle anderen ab dem Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans, spätestens ab 2028.

Pellet – eine wichtige Erfüllungsoption.
Verbrauchern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um zu erreichen. Pellets gelten neben anderen Alternativen als wichtige Erfüllungsoption:
• Pelletheizungen
• Wärmepumpen
• Stromdirektheizungen
• Hybridheizungen
• Anschluss Wärmenetz
Das gilt ohne Einschränkungen im Neubau wie beim Heizungstausch.

Moderne Heizungen aus Holzenergien und Pelletheizungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.